Wir beraten Sie bei allen gesellschafts- und handelsrechtlichen Fragestellungen und berücksichtigen hierbei familien- und erbrechtliche Folgewirkungen.
Eine enge und kooperative Zusammenarbeit mit Ihren anwaltlichen und steuerrechtlichen Beratern ist für uns selbstverständlich.
Hierzu zählen insbesondere:
Wir beraten Sie bei der Wahl der richtigen Rechtsform, klären mit Ihnen die Haftungsrisiken und besprechen die erforderliche Organisation des Unternehmens. Ein bedürfnisorientierten Gesellschaftsvertrag wird entworfen und die Anmeldung zum Handelsregister von uns vorgenommen.
Checkliste:
Auch nach der Gründung Ihres Unternehmens stehen wir Ihnen bei den laufenden rechtlichen Angelegenheiten zur Seite. Das gilt insbesondere für Übertragungen von Gesellschaftsanteilen zur Regelung der Unternehmensnachfolge oder auch den Verkauf an Dritte.
Bei bereits bestehenden Gesellschaften geht es häufig darum, die Gesellschaftssatzung oder auch die Rechtsform an sich verändernde Verhältnisse anzupassen – eine Aufgabe, für die es gleichermaßen Kompetenz, Erfahrung und Fingerspitzengefühl braucht. Das Gesetz eröffnet auch Möglichkeiten, von einer Unternehmensform in die andere zu wechseln.
Neben der Änderung der Rechtsform kann der Zusammenschluss mit einer anderen Gesellschaft oder die Abspaltung eines Betriebsteils geboten sein.Unternehmerische Entscheidungen von besonderer Tragweite betreffen den Erwerb oder die Veräußerung des Unternehmens oder von Teilen des Unternehmens, insbesondere auch im Zusammenhang mit einer Nachfolgeplanung. Wir verfügen über besondere Kompetenz im Bereich komplexer Unternehmenstransaktionen (Mergers & Acquisitions).
Wir unterstützen Sie bei der Lösung schwieriger Fragen, die an Schnittstellen zwischen ausländischem Gesellschafts- und Immobilienrecht sowie deutschem Register- und Behördenverfahren auftreten können.
Checkliste:
Der Wechsel in der Geschäftsführung, die Bestellung eines Prokuristen oder auch die Änderungen der Anschrift der Gesellschaft sind Registeranmeldungen, die wir gern für Sie vornehmen.
Die Auflösung einer Gesellschaft kann aus verschiedenen Gründen zum Tragen kommen. Wir unterstützen Sie beim Abwickeln Ihrer Gesellschaft und begleiten Sie in der Liquidationsphase.
Checkliste:
Zur Erhaltung des Unternehmens sollte die Unternehmensnachfolge an die nächste Generation frühzeitig geplant werden. Ein verantwortungsvolles Risikomanagement erfordert eine vorausschauende Vertragsgestaltung und sorgfältige Prüfung der tatsächlichen Umstände.
Ein Notar kann aufgrund der Erfahrung bei der Beantwortung der in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen eine verlässliche Hilfe sein.
Zur Gründung eines Vereins, der in das Vereinsregister eingetragen werden soll, brauchen Sie zunächst mindestens 7 Mitglieder und eine Vereinssatzung. Wenn der Verein steuerbegünstigte Zwecke verfolgen soll, muss die Satzung weitere Vorgaben zur Gemeinnützigkeit einhalten. In diesem Fall ist die Satzung zuvor mit dem Finanzamt abzustimmen.
In der Gründungsversammlung wird die Satzung festgestellt und der Vorstand bestellt.
Der Verein wird durch den vertretungsberechtigten Vorstand in notariell beglaubigter Form zum Vereinsregister angemeldet. Die Abschrift des unterzeichneten Gründungsprotokolls und der Vereinssatzung (mit den Unterschriften der mind. sieben Gründungsmitgliedern) werden beigefügt. Zur Vorbereitung der Vereinsregisteranmeldung benötigen wir von Ihnen diese Unterlagen und die vollständigen Personalien (Name, Geburtsdatum, Anschrift) aller Vorstandsmitglieder.
Jede spätere Veränderung hinsichtlich der (vertretungsberechtigten) Vorstandsmitglieder ist ebenfalls in notariell beglaubigter Form zur Eintragung in das Vereinsregister anzumelden. Ebenso jede Satzungsänderung, die Auflösung und die Beendigung des Vereins.