Notar für Immobilien

Warum muss ich einen Notar beim Immobilien kaufen einschalten, wer trägt die Kosten, und welche Dokumente sind für die notarielle Beglaubigung erforderlich? Das sind nur einige der Fragen, die alle beschäftigen, die eine Eigentumswohnung oder ein Haus kaufen möchten. Tatsächlich hat der Gesetzgeber zum Schutz der Beteiligten - Käufer und Verkäufer - beim Kauf von Immobilien die Beurkundung durch einen Notar zwingend vorgeschrieben. 

Sie möchten ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen? Das funktioniert nur unter Mitwirkung eines Notars. Wie Sie ein Notar beim Immobilien kaufen unterstützt, welche Arbeiten er übernimmt, und welche Unterlagen erforderlich sind - Antworten auf diese und weitere Fragen zu den Aufgaben eines Notars beim Immobilienkauf bekommen Sie hier!

Überblick: Was Sie auf dieser Seite zum Thema Notar für Immobilien erwartet

Einleitung - Warum Christin Schuster Ihre Notarin beim Kauf von Immobilien ist

Das Immobilienrecht zählt zu den Schwerpunkten der notariellen Tätigkeit. Wir entwerfen und beurkunden Kaufverträge über Wohnhäuser, Grundstücke und Eigentumswohnungen.

Der Kauf/Verkauf/Schenkung einer Immobilie ist für die meisten Menschen ein wichtiges Lebensereignis. Nach sorgfältiger Sachverhaltsermittlung wird ein Vertragsentwurf mit den erforderlichen Inhalten erstellt, an die Urkundsbeteiligten überlassen und ggf. vorbesprochen.  Im Beurkundungstermin wird der Entwurf verlesen und mit den Beteiligten erörtert. Im Anschluss werden die Beteiligten umfassend bei der Abwicklung betreut.

Dabei übernehme ich als Notarin für Sie die gesamte Abwicklung des Vertrages bis zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Erwerber.

Zum Vollzug des Vertrages sind behördliche Genehmigungen einzuholen, gemeindliche Vorkaufsrechte abzufragen, Löschungen von Rechten/Belastungen im Grundbuch vorzunehmen. Zugunsten des Erwerbers sind Vormerkungen und ggf. Grundschulden zur Absicherung der Finanzierung des Kaufpreises/der Gegenleistung im Grundbuch einzutragen.

Die Notarin überwacht zum einen, dass der Erwerber den Kaufpreis/die Gegenleistung nicht vor Eintritt der rechtlich erforderlichen Voraussetzungen zahlt oder die Immobilie vom Erwerber nicht im belasteten Zustand erworben wird. Auf der anderen Seite darf der Verkäufer seine Immobilie nicht verlieren, ohne den Kaufpreis/die Gegenleistung zu erhalten.

Notar und Immobilien-Kauf

So bereiten Sie sich auf den Notartermin vor

Eine gute Vorbereitung beschleunigt den Immobilienkauf / Verkauf

Als Käufer einer Immobilie sollten Sie einen Notartermin erst dann vereinbaren, wenn Sie sich mit dem Verkäufer über den Kaufpreis geeinigt haben, wenn die Finanzierung steht und Sie seitens Ihrer Bank eine Finanzierungsbestätigung erhalten haben. Stimmen Sie den Termin beim Notar mit dem Verkäufer ab. Damit der Notar in der Lage ist, einen Entwurf für den Immobilienkaufvertrag anzufertigen, braucht er vorab einige Unterlagen und Informationen. Eine gute Vorbereitung in Bezug auf die benötigten Unterlagen stellt außerdem sicher, dass die Immobilie ohne Verzögerung verkauft werden kann.

Um einen Kaufvertrag entwerfen zu können, braucht der Notar beim Immobilien-Kauf weitere Informationen. Dazu gehören der jeweilige Name von Verkäufer und Käufer einschließlich der Adress- und Kontaktdaten. Der Notar benötigt beim Immobilien-Kauf auch eine Liste des Inventars, das vom Käufer gegebenenfalls übernommen wird, den geplanten Auszugs- beziehungsweise Räumungstermin sowie den Namen und die Kontaktdaten eines möglicherweise beim Verkauf der Immobilie eingeschalteten Immobilienmaklers.

Diese Unterlagen und Informationen braucht der Notar für den Immobilien-Kauf:

  • Angaben über das Grundstück, bzw. über die Eigentumswohnung, Grundbuchauszug, Grundbuchblattnummer, Flurstücksnummer und/oder vollständige Anschrift
  • Kaufpreis der Immobilie
  • Zahlungsmodalitäten, Finanzierungsbestätigung und Zahlungstermin
  • Termin für die Übergabe der Immobilie
  • Informationen über mögliche Sachmängel
  • Bei einem bestehenden Miet- oder Pachtverhältnis, Angaben zum Mieter bzw. Pächter

Die Aufgaben des Notars

beim Immobilien-Kauf

Wir kümmern uns um alle notariell anfallenden Aufgaben bei Ihrem Immobilienkauf!

Nach § 313b BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) muss ein Notar den Immobilien-Kauf in einem notariellem Kaufvertrag beurkunden. Diese gesetzliche Vorgabe dient dem Schutz des Käufers und auch des Verkäufers. Ziel ist es, vor einem voreiligen Vertragsabschluss und damit verbunden Nachteilen zu schützen. Bei einem Immobilienkauf beziehungsweise Immobilienverkauf geht nicht nur das Eigentum an dem Haus oder der Eigentumswohnung vom Verkäufer auf den Käufer gegen Zahlung des Kaufpreises über, sondern auch das dingliche Recht am Grundstück. Dieses umfangreiche Geschäft erfordert die notarielle Beurkundung, um die Rechtssicherheit des Verkaufsprozesses sicherzustellen.

Der Kaufvertrag ist rechtlich bindend, sobald Käufer und Verkäufer ihn unterschrieben haben. Kurze Zeit später erhalten Sie als Käufer vom Finanzamt den Grunderwerbsteuerbescheid. Die Grunderwerbsteuer sollte zeitnah beglichen werden. Sie gehört zu den festen Nebenkosten beim Immobilienerwerb. Zur Bezahlung der Grunderwerbsteuer werden Sie durch das Finanzamt aufgefordert. Die Kosten für den Notar beim Immobilien-Kauf betragen durchschnittlich 1,5 bis 2 Prozent und orientieren sich an dem zwischen Verkäufer und Käufer vereinbarten Kaufpreis.

Neben der notariellen Beurkundung übernimmt der Notar beim Immobilien-Kauf eine Vielzahl weiterer Aufgaben, unter anderem diese:

  • Vorgespräch mit dem Käufer und dem Verkäufer im Rahmen einer unabhängigen Beratung
  • Entwurf eines Immobilien-Kaufvertrages unter Einbeziehung der vom Käufer und Verkäufer zur Verfügung gestellten Informationen
  • Belehrung über die Rechtsfolgen des Kaufvertrags unter Beachtung seiner Unparteilichkeit
  • Vorlesen des Kaufvertrages im Beisein von Verkäufer und Käufer
  • Unterzeichnung des Kaufvertrages durch die Unterschriften von Notar, Käufer und Verkäufer
  • Vormerkung mit dem Namens des Käufers im Grundbuch eintragen
  • Einholen weiterer Informationen, zum Beispiel bei der Hausverwaltung oder der Gemeinde
  • Melden des Kaufvertrages beim zuständigen Finanzamt
  • Abwicklung des Immobilienkaufvertrages durch Zahlungsaufforderung an den Käufer und Aufforderung zur Übertragung der Eigentumsrechte an den Verkäufer
  • Anlegen und Verwaltung eines Notaranderkontos, insofern erforderlich
  • Antragstellung zur Umschreibung der Immobilie im Grundbuch
  • Überwachen von Eintragungen im Grundbuch in Bezug auf Belastungen und Rechte Dritter
  • Prüfen des geänderten Eintrags im Grundbuch

Notar und Immobilien-Kauf

Welche Unterlagen Käufer und Verkäufer zum Notartermin mitbringen sollten

Beim Notartermin sollten Sie als Verkäufer folgende Unterlagen dem Notar aushändigen:

  • Ein aktueller Grundbuchauszug, der nicht älter als drei Monate sein sollte. In manchen Fällen erledigt diese Aufgabe auch der Notar
  • Belege zur Löschung finanzieller Lasten im Grundbuch, zum Beispiel einer Grundschuld (Löschungsbewilligung und Löschungsbrief)
  • Eine Auskunft über mögliche Eintragungen aus dem Baulastenverzeichnis
  • Einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster, zum Beispiel einen Lageplan oder eine Flurkarte
  • Grundriss und Baupläne der zum Verkauf stehenden Immobilie sowie eine Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Sofern es sich um eine ererbte Immobilie handelt, ist die Vorlage eines Erbscheins erforderlich oder eines notariellen Testaments, wenn der Eigentümerwechsel noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde
  • Der letzte Bescheid über die Grundsteuer
  • Energieausweis
  • Bei Bedarf der ursprüngliche Kaufvertrag
  • Nachweise über eine durchgeführte Modernisierung sowie über Sanierungen und Reparaturen
  • Vertragsunterlagen für vorhandene Versicherungen, zum Beispiel eine Gebäudeversicherung
  • Eine aktuelle Aufstellung über die Betriebskosten
  • Bei Bedarf Vorlage einer beurkundeten Baugenehmigung
  • Gegebenenfalls ein genehmigter Bebauungsplan

Beim Verkauf einer Eigentumswohnung kommen weitere Nachweise hinzu, unter anderem die Teilungserklärung mit Nachträgen, Jahreswirtschaftspläne sowie eine Aufstellung über Sanierungsmaßnahmen und über die Wohngeldabrechnung. Sowohl Verkäufer als auch Käufer müssen zum Termin beim Notar wegen des Immobilien-Kaufs gültige Ausweispapiere vorlegen sowie ihre Steuer-Identifikationsnummer, die auf dem Schriftverkehr mit dem Finanzamt ausgewiesen und nicht mit der Steuernummer identisch ist. Haben Sie Ihre Ausweispapiere verloren oder ist der Ausweis abgelaufen, sollten Sie sich mit dem Notar in Verbindung setzen.

Als Käufer einer Immobilie sollten Sie an diese Unterlagen denken:

Als potenzieller Käufer haben Sie für den Immobilienkauf wahrscheinlich eine Finanzierung bzw. Baufinanzierung aufgenommen. Diese Unterlagen sollten Sie zum Notartermin mitbringen. Der Kredit wird Ihnen erst ausgezahlt, nachdem die neue Grundschuld vom Notar beurkundet und beim Grundbuchamt eingetragen worden ist: Dazu benötigt der Notar beim Immobilien-Kauf das Grundschuldformular der Bank, über die der Kredit finanziert wird. Dieses liegt dem Notar im Idealfall ein bis zwei Tage vor dem Notartermin vor. Auf diese Weise hat er ausreichend Zeit, um die Beurkundung der Grundschuld vorzubereiten. Mit Eingang der Grundschuldbestellung bei der Bank und Eintragung der Grundschuld im Grundbuch wird Ihnen als Käufer die Finanzierungssumme ausgezahlt.

Notar und Immobilien-Kauf:

Der Ablauf des Notartermins

Der Notartermin folgt einem geregelten Ablauf und gliedert sich in zwei Phasen, in die Phase vor der Beurkundung des Kaufvertrages und in die Phase der eigentlichen Beurkundung.

1. Was passiert beim Notartermin vor der Beurkundung des Kaufvertrags?

Nach einer persönlichen Begrüßung erhalten die Vertragsparteien - Käufer und Verkäufer - die Gelegenheit, den Immobilien-Kaufvertrag zu lesen. Zwischenzeitlich prüft der Notar beim Immobilien-Kauf unter anderem die Ausweispapiere der Anwesenden sowie die Finanzierungsunterlagen des Käufers. Vor der Beurkundung des Kaufvertrags werden offene Fragen geklärt und mögliche Unklarheiten beseitigt. Bei schwerwiegenderen Problemen muss vor der Beurkundung eine Lösung beziehungsweise Einigung gefunden werden. Beispiele sind mögliche Sachmängel der Immobilie oder Nachverhandlungen bezüglich des Kaufpreises.

2. Was passiert beim Notartermin während der Beurkundung des Kaufvertrags?

Erst wenn alle Fragen beantwortet und alle Unstimmigkeiten aus der Welt geräumt sind, kommt es zur eigentlichen Beurkundung des Kaufvertrags. Dazu wird der gesamte Kaufvertrag laut verlesen. Sofern es Änderungswünsche seitens der beteiligten Parteien gibt, werden diese vom Notar handschriftlich am Rand der Originalurkunde eingefügt, die als Verlesungsexemplar beim Notar beziehungsweise im Notararchiv verbleibt. Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer erhalten eine korrigierte Version des Immobilienkaufvertrags mit einem Notarsiegel.

Während der Notar den Immobilien-Kaufvertrag vorliest, sollten Sie als Käufer auf diese inhaltlichen Punkte achten:

  • Der Kaufgegenstand beziehungsweise die Immobilie sollte exakt beschrieben sein.
  • Im Falle von Mitveräußerungen des Inventars sollte im Kaufvertrag eine Regelung für die Sachmängelhaftung für Inventar explizit aufgeführt sein.
  • Wege- und Garagenparzellen sollten Bestandteil des Immobilienkaufvertrages sein.
  • Besondere Vereinbarungen sollten in den Kaufvertrag aufgenommen werden.
  • Im Kaufvertrag sollte die exakte Summe für das Grundstück, für die zum Grundstück gehörenden Gebäude und eventuell für Zubehör genannt werden.
  • Die Kaufpreiszahlung wird erst fällig, wenn alle Risiken auf Seiten des Verkäufers beseitigt sind.
  • Ein möglicher Inventarerwerb beziehungsweise eine Inventarübernahme werden im Immobilienkaufvertrag gesondert ausgewiesen.
  • Der Kaufpreisanteil für einen möglichen Inventarerwerb beziehungsweise eine Inventarübernahme werden im Immobilienkaufvertrag gesondert ausgewiesen.
  • Der Notar sollte im Immobilien-Kaufvertrag festhalten, dass die Übergabe der Immobilie nach Kaufpreiszahlung stattfindet.
  • Bei einer Eigentumswohnung sind die Instandhaltungsrücklagen und das zu zahlende Wohngeld nach dem WEG (Wohnungseigentumsgesetz) Bestandteil des Kaufvertrages.
  • Außerdem sollte eine Nebenkostenabrechnung zum genannten Stichtag vorliegen.

Wie lange der Termin beim Notar für den Immobilien-Kaufvertrag dauert, hängt vom Umfang möglicher Änderungswünsche und von der Anzahl der zu beantwortenden Fragen ab. Im Idealfall sind sämtliche Fragen und Sachverhalte vor dem Notartermin abschließend geklärt worden, wodurch die Zeit für die notarielle Beurkundung des Immobilienkaufvertrags verkürzt wird. Den Schlusspunkt unter den Notartermin setzen die Unterschriften des Verkäufers und des Käufers des Immobilienkaufvertrag am Ende der Kaufvertragsurkunde. Mit der Unterschrift des Notars gilt der Vertrag als notariell beurkundet, sodass er ab diesem Zeitpunkt rechtskräftig ist.

Notar und Immobilien-Kauf

Beauftragung und Kosten

Beim Immobilienkauf stellt sich die Frage, wer die Notarkosten zu tragen hat, und wer den Notar beauftragt.

Wer trägt die Kosten für den Notar beim Immobilien-Kauf?

Üblicherweise werden die Kosten für den Notar vom Käufer getragen. Deshalb ist es sinnvoll, dass der Käufer den Notar beim Immobilien-Kauf beauftragt. Diesbezüglich gibt es jedoch keine formaljuristische Regelung, sodass Sie als Käufer mit dem Verkäufer eine persönliche Absprache treffen können. Der Immobilienkaufvertrag wird vom Notar vorbereitet, der zur Unparteilichkeit verpflichtet ist und darauf achtet, dass der Kauf der Eigentumswohnung, eines Grundstücks oder Hauses rechtsgültig ist. Die Notarkosten entstehen nicht erst bei der Beurkundung, sondern bereits mit der Versendung des vom Notar erstellten Urkundenentwurfs an die Beteiligten. Das ist insbesondere in den Fällen von Bedeutung, in denen der Kaufvertrag kurz vor der Beurkundung platzt. Häufig endet Auseinandersetzung in diesen Fällen zwischen Verkäufer und Käufer über die Bezahlung der Notarkosten vor Gericht.

 Die Höhe der Notarkosten beim Immobilienkauf

Der Notar bekleidet ein öffentliches Amt. Deshalb ist er in Bezug auf die Notargebühren an gesetzliche Vorgaben gebunden und hat insoweit keinen Ermessensspielraum. Die Kosten für den Notar orientieren sich am Kaufpreis für die Immobilie und errechnen sich nach der Gebührentabelle im Gerichts- und Notarkostengesetz. Die Notarkosten gehören zu den Nebenkosten beim Wohnungs- oder Hauskauf und sind aufgrund der gesetzlichen Regelungen bei allen Notaren identisch. Die Kosten für den Notar beim Immobilien-Kauf liegen zwischen 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises der Immobilie. Üblicherweise erhält der Käufer einer Immobilie die Notarrechnung mit der Zusendung der Abschrift des Kaufvertrags. Die Zahlung ist, wie alle anderen Rechnungen im sonstigen wirtschaftlichen Leben, sofort fällig. Oftmals wird eine sogenannte Schonfrist eingeräumt, die zwischen zwei bis vier Wochen betragen kann.

Haftung für die Notarkosten beim Immobilienkauf

Käufer und Verkäufer haften aufgrund gesetzlicher Regelung gemeinsam für die Notar- und Grundbuchkosten sowie für die Grunderwerbsteuer. Das gilt auch dann, wenn sie vorrangig vom Käufer zu entrichten sind. Denn Käufer und Verkäufer haften beim Immobilienkauf gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass der Notar aufgrund einer gesonderten Kostenregelung im Immobilienkaufvertrag vorrangig den Käufer in Anspruch nimmt, wenn es um die Bezahlung der Notarkosten geht. Zahlt der Käufer nicht, richtet sich der Zahlungsanspruch des Notars gegen den Verkäufer.

Was nach dem Notartermin geschieht

Verkaufsabwicklung und Übergabe der Immobilie

Bei der Änderung oder Erstellung eines Eintrags müssen die verschiedenen Abteilungen des Grundbuchs berücksichtigt werden.

Nachdem der Notar den Immobilien-Kaufvertrag beurkundet hat, wickelt er den Verkauf sowie die Übergabe der Immobilie ab. Anschließend veranlasst er den Grundbucheintrag. Bei der Änderung oder Erstellung eines Eintrags müssen die verschiedenen Abteilungen des Grundbuchs berücksichtigt werden.

Abteilung I

Im Zeitpunkt des Kaufvertrags ist der Verkäufer in Abteilung I des Grundbuchs eingetragen. Das ändert sich nach Abschluss und erfolgreicher Abwicklung des Kaufvertrags. Dann wird der Verkäufer durch den Käufer als neuen Eigentümer ersetzt und eingetragen. Durch die Eigentumsumschreibung in Abteilung I wird der Käufer rechtlicher Eigentümer der Immobilie.

Abteilung II

In Abteilung II des Grundbuchs sind mögliche Belastungen der Immobilie mit Rechten zugunsten Dritter eingetragen, die im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag gelöscht werden können. Außerdem veranlasst der Notar in Abteilung II eine Auflassungsvormerkung, die den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung der gekauften Immobilie dokumentiert. Das ist beispielsweise für den Fall wichtig, wenn der Verkäufer Insolvenz anmelden muss. Durch die Auflassungsvormerkung hat der Käufer Anspruch auf die Eigentumsübertragung der Immobilie und ist vor der Insolvenz des Verkäufers gesichert.

Abteilung III

In Abteilung III des Grundbuchs sind die Grundschulden der Bank des Verkäufers eingetragen. Dabei handelt es sich um Einträge aus der Zeit, als der Verkäufer die nun verkaufte Immobilie finanzierte. Diese werden regelmäßig gelöscht. Stattdessen werden die Grundschulden des neuen Eigentümers der Immobilie sowie das Geldinstitut, über das die Finanzierung läuft, im Grundbuch vermerkt. Tritt der Verkäufer die Grundschuld an den Käufer ab, wird dem Eintrag im Grundbuch ein sogenannter Abtretungsvermerk hinzugefügt. Erfolgt die Kaufpreiszahlung auf einem im Ausnahmefall vereinbartes Notaranderkonto, kann der Notar beim Grundbuchamt den Antrag, den Käufer als neuen Eigentümer der Immobilie in Abteilung I des Grundbuchs eintragen zu dürfen, sofort stellen. Der Verkäufer muss den Kaufpreiseingang nicht mehr bestätigen. Die Auflassungsvormerkung in Abteilung II wird gelöscht, wenn der Käufer als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird. Sie wird mit dem Eigentumsübergang nicht mehr benötigt. Erst danach überweist der Notar den Kaufpreis an den Verkäufer.

Diese Grundbucheinträge sind zwingend notwendig, wobei die Abfolge der Sicherungen im Kaufvertrag schriftlich fixiert ist. Auf diese Weise werden die Eigentumsverhältnisse an sicherer Stelle festgeschrieben, sodass alle Beteiligten - Verkäufer, Käufer und Bank - vor möglichen Schäden und finanziellen Verlusten geschützt sind.

Die Schlüsselfunktion des Notars

Bewahrung vor Verlust von Eigentum und / oder Geld beim Immobilienkauf

Dem Notar kommt beim Immobilien-Kauf eine Schlüsselfunktion in Bezug auf die am Immobilienverkauf Beteiligten zu

  • Der Notar bewahrt den Verkäufer davor, sein Eigentum zu verlieren, ohne dass der Käufer den Kaufpreis bezahlt hat.
  • Der Notar bewahrt den Käufer davor, sein Geld in Höhe des Kaufpreises zu verlieren, ohne dass er das Eigentum an der Immobilie erworben hat.
  • Der Notar bewahrt die Bank des Verkäufers davor, noch ausstehende Restbeträge des gewährten Darlehens an den Verkäufer zu verlieren.
  • Gleiches gilt für die Bank des Käufers, deren Darlehensbeträge durch Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch gesichert werden.

Um den Grundbucheintrag veranlassen zu können, benötigt der Notar beim Immobilien-Kauf diese Unterlagen:

  • Aktuelle Grundbuchauszüge
  • Aktuelle Flurkarte
  • Ist der Verkäufer der Immobilie noch nicht im Grundbuch als Eigentümer eingetragen, muss er die Eigentumsverhältnisse nachweisen, zum Beispiel mit einem Erbschein.
  • Eine Auskunft des Baulastenverzeichnisses, das bestimmte öffentlich-rechtliche Verpflichtungen des Eigentümers des Grundstücks enthält, zum Beispiel Stellplatzbaulasten, Zufahrtsbaulasten oder Abstandsflächenbaulasten.
  • Handelt es sich um ein Grundstück mit Erbbaurecht, benötigt der Notar den bisherigen Erbbaurechtsvertrag. Darin sind die Rechte und Pflichten des Grundstückseigentümers sowie des Erbbauberechtigten geregelt.
  • Bei Eigentumswohnungen muss dem Notar die Teilungserklärung vorgelegt werden. Aus ihr ergeben sich die Rechte innerhalb der Wohungseigentümergemeinschaft sowie das Sondereigentum an Wohnräumen und der Anteil am Gemeinschaftseigentum.

Der Notar übermittelt den Kaufvertrag an das zuständige Finanzamt. Gleiches gilt für den Gutachterausschuss der Gemeinde, der eine Kopie des Kaufvertrags erhält. Grund ist, dass dort die Kaufpreise von Immobilien innerhalb der Gemeinde gelistet werden, aus denen sich die jeweiligen Bodenrichtwerte ergeben. Außerdem muss der Notar der Grunderwerbsteuerstelle des Finanzamtes eine Veräußerungsanzeige übermitteln. Das ist deshalb wichtig, weil darin die steuerlich relevanten Daten des Kaufvertrags aufgeführt sind. In Folge erhalten Sie als Käufer und zukünftiger rechtmäßiger Eigentümer der Immobilie einen Bescheid zur Zahlung der Grunderwerbsteuer. Sobald Sie diese Zahlung getätigt haben, erhält der Notar vom Finanzamt eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass das Eigentum an der Immobilie auf Sie als Käufer und neuen Eigentümer übertragen wird.

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